Mit viel Freude und Stolz dürfen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass stabain GmbH ab sofort als ambulanter Anbieter von SEBE anerkannt wurde. Dies bedeutet, dass stabain GmbH vom Kantonalen Sozialamt geprüft und festgestellt wurde, dass wir die verschiedenen Kriterien erfüllen. Ab sofort ist unser Angebot auf der Liste für ambulante Anbietende auf der Website des Kantonalen Sozialamts ausgeschrieben. Menschen mit Behinderung haben somit nach einer Abklärungsphase und einer Einsatzvereinbarung die Möglichkeit, die Leistungen von stabain GmbH über das Kantonale Sozialamt abrechnen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webiste vom Kantonalen Sozialamt:
SEBE- Wegleitung für Menschen mit Behinderung | Kanton Zürich
• Erwachsene ab 18 Jahren bis ins Rentenalter
• Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung
• Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung
• Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
• Personen in einer Lebenskrise
• Personen mit Schwierigkeiten im Strukturieren des Alltages
Wir klären individuell den Bedarf und dessen Umsetzung jeder einzelnen Person gewissenhaft ab. Auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Personen findet die Abklärung in Zusammenarbeit mit den Angehörigen, der gesetzlichen Vertretung, Ärzten, Invalidenversicherung und evtl. mit dem Arbeitgeber statt. Anschliessend wird mit der zu begleitenden Person ein Wohnbegleitplan (Organisationsplan) ausgearbeitet.
Für Menschen mit Behinderung, welche die Begleitung über SEBE die Wohnbegleitung von stabain in Anspruch nehmen möchten, schliessen bei einer SEBE-Abklärung eine Einsatzvereinbarung ab. Die Wohnbegleitung von stabain läuft in diesem Fall anhand der Einsatzvereinbarung.
In der Regel findet 1x wöchentlich eine Wohnbegleitung à 3-4 Stunden statt.
In speziellen Fällen 2x wöchentlich à 2 Stunden.
Bitte beachten Sie, dass Menschen mit Behinderung, die über SEBE die Begleitung in Anspruch nehmen, die Tarife anders geregelt sind.
Adetswil, Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Fehraltorf,
Gibswil, Gossau, Greifensee, Grüningen, Gutenswil, Hinwil, Hittnau, Nänikon, Mönchaltdorf, Pfäffikon, Russikon, Rüti, Saland, Seegräben, Steg im Tösstal, Uster, Wald, Wolfhausen, Wetzikon
Dübendorf, Effretikon, Esslingen, Egg, Fällanden, Hombrechtikon, Illnau, Jona, Madetswil, Maur, Männedorf, Oetwil am See, Rapperswil, Rikon, Stäfa, Turbenthal, Volketswil, Weisslingen, Wildberg
Die oben aufgelisteten Fahrkosten sind vom Sitz der Firma stabain gerechnet.
Massgebend ist aber der Wohnort der Wohnbegleiterin/des Wohnbegleiters.
Abwesenheit, wie zum Beispiel Ferien sind möglichst frühzeitig der/dem zuständigen Wohnbegleiterin/Wohnbegleiter mitzuteilen. Kurzfristige Abwesenheiten müssen spätestens 48 Stunden vor der nächsten Wohnbegleitung mitgeteilt werden.
Bei spontaner Abmeldung mit weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Wohnbegleitung wird die Wohnbegleitung zu 100% verrechnet. Bei Krankheit oder in außerordentlichen Situationen entscheidet die Geschäftsführung bezüglich einer Verrechnung der Kosten.
Ansonsten fallen bei Abwesenheiten keine Kosten für die Klientin/den Klienten an.
Grundsätzlich garantieren wir keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Wird diese Dienstleistung erwartet, ist dies im Organisationsplan als Vereinbarung festzulegen.
Die anfallenden Kosten für Lebensmittel, während der Wohnbegleitung, werden grundsätzlich zwischen dem Klienten und der Wohnbegleitung je zur Hälfte geteilt.
Wenn die Entscheidung für unser Angebot von stabain gefallen ist, ist es notwendig, dass die Person mit Beeinträchtigung eine Hilflosenentschädigung von der SVA Zürich hat oder zuvor beantragt. Denn unsere Rechnung wird direkt an die beeinträchtigte Person oder den zuständigen Beistand gestellt.
Seit dem Jahr 2025 besteht im Kanton Zürich für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, die Wohnbegleitung von stabain über das Projekt SEBE finanzieren zu können. Falls dies eine Möglichkeit für Sie wäre, geben wir Ihnen gerne Auskunft darüber.
Zudem benötigt die beeinträchtigte Person eine Verordnung des Hausarztes. Danach kann man zusätzlich die Rechnungen von stabain bei der Wohngemeinde Abteilung Soziales (Ergänzungsleistungen-Krankheitsbedingte Kosten) einreichen. Dort erhält man eine Teilentschädigung der Wohnbegleitkosten. Bei Fragen beraten wir Sie gerne per Telefon oder bei dem vereinbarten Erstgespräch.