Stabain bietet eine Wohnbegleitung in den eigenen vier Wänden für Menschen mit einer kognitiven, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung. Sie unterstützt und fördert Menschen in der Entwicklung der persönlichen Wohnkompetenz.
Stabain richtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den folgenden Grundsätzen:
Im Sinne der Inklusion gibt es unterschiedliche Menschen auf dieser Welt. Es soll «normal» sein, dass jeder Mensch so akzeptiert wird, wie sie oder er ist.
Wir unterstützen das selbständige und eigenständige Wohnen im eigenen oder gemieteten zu Hause. Der Kontakt zu Nachbarn und dem sozialen Umfeld kann erlebt werden. Wir richten uns bei unserer Tätigkeit nach der UNO Behindertenrechtskonvention, die in der Schweiz seit Mai 2014 in Kraft getreten ist.
Durch das Zusammenwohnen in einem Mehrfamilienhaus ermöglicht sich die Partizipation – sich beteiligen am «normalen» Alltag und des Zusammenlebens.
Der gegenseitige Austausch in der Zusammenarbeit zwischen der begleiteten Person (Klient) und der Wohnbegleitung ist uns äusserst wichtig und fördert so die Partizipation. Die Verbundenheit mit den Angehörigen und der gesetzlichen Vertretung begrüssen wir und berücksichtigen deren Interessen. Dies im Bewusstsein, dass erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung ihr eigenes Leben soweit wie möglich selbstbestimmt führen wollen.
Wir sind ein Team mit unterschiedlichen Persönlichkeiten und verschiedenen beruflichen Hintergründen. Das vorhandene, spezifische Fachwissen nutzen wir, indem wir uns gegenseitig ergänzen. Unser Team ist praktisch orientiert und lebensnah.
Die Professionalität zeigt sich in unserer offenen Zusammenarbeit, im regelmässigen Fachaustausch und durch Einbezug von Fachpersonen zur Weiterentwicklung.
Wir streben eine hohe Qualität in unserem Angebot an und gehen nach individuell definierten Arbeitsaufträgen vor. Die Arbeitsaufträge werden regelmässig von der Geschäftsführung und dem Team überprüft und angepasst. Unsere agogische Begleitung ist wertschätzend, einfühlend, unterstützend und nicht bevormundend. Besonders achten wir darauf, in welcher Lebensphase sich die begleitete Person (Klient) befindet und welche Bedürfnisse damit verbunden sind.
Wir bieten eine Wohnbegleitung im eigenen zuhause und die Unterstützung bei Angelegen- heiten ausserhalb des Daheims an.
Wir sind eine private Firma. Bewusst haben wir diese Form gewählt, weil wir kein Fremdkapital für die Gründung unserer Firma «stabain GmbH die-wohnbegleitung» benötigen und keine Spenden generieren.
Unsere Wohnbegleitung ist für Menschen gedacht, die eine kognitive, körperliche oder psychische Beeinträchtigung haben und die eine Invalidenrente (IV) beziehen.
Wir begleiten erwachsene Menschen über das Pensionsalter hinaus. Die Voraussetzung ist, dass die Klienten körperlich und kognitiv im Stande sind, den Haushalt selbständig mit Anleitung zu führen und ausserhalb der Wohnform ihre sozialen Netzwerke pflegen können.
Das Einzugsgebiet von «stabain GmbH die-wohnbegleitung» beschränkt sich mehrheitlich auf das Zürcher Oberland und einige in der Nähe umliegenden Gemeinden. Unsere Umgangs-sprache ist Deutsch.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten beziehen wir das bereits bestehende Helfernetz in die Begleitung ein. Eine solide Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch zwischen Familie, gesetzlicher Vertretung, Ärzten, Arbeitgebern, Spitex und weiteren involvierten Organisationen und Personen können für das gute Gelingen einer Wohnbegleitung entscheidend sein. Die Gespräche finden immer unter Einbezug der betroffenen Person statt.
Menschen mit akuter Suchtproblematik oder Selbst- oder Fremdgefährdung können wir in unserem Rahmen nicht begleiten.
Wir unterstützen und fördern unsere Klienten lebenspraktisch in ihrer Wohnkompetenz, damit sie so selbständig wie möglich in ihrem zuhause leben können. Zudem helfen wir ihnen, sich im Alltag besser und selbständiger zurecht zu finden.
Auf Wunsch des Klienten können individuelle Ziele mit Hilfe der Wohnbegleitung gesetzt werden. Die Wohnbegleitung unterstützt den Klienten so, dass er oder sie seine persönlich gesetzten Ziele erreichen kann. Dazu dient eine Organisationsplanung, die gemeinsam ausgearbeitet wird.
Mögliche Ziele sind:
Die Wohnbegleitung findet regelmässig in Form von Hausbesuchen statt. Der zeitliche Umfang beträgt im Normalfall zwischen zwei und vier Stunden pro Woche. Bei den Klienten mit SEBE-Leistungen kann der Stundensatz je nach Voucher / Vereinbarung auch höher sein.
In dieser Zeit wird der Haushalt gemeinsam erledigt oder die Klienten werden zu externen Terminen begleitet. Die Wohnbegleitung kann auch beratende Funktionen übernehmen, dies kann eine Hilfestellung im Alltag oder ein klärendes persönliches Gespräch sein. Es können auch Telefonate vereinbart werden.
Ohne das Einverständnis des Klienten werden keine Handlungen vorgenommen, ausser es liegt eine gesundheitliche oder persönliche Gefährdung vor.
In unserer Firma verwenden wir, zwecks Schaffung einer familiären Atmosphäre normalerweise das „du“, ausser wenn ein Klient explizit mit „sie“ angesprochen werden will.
Die Wohnbegleitung kann auf eine beschränkte oder unbegrenzte Zeitdauer eingerichtet werden.
Wir sind konfessionell neutral.
Interessierte Personen oder deren Vertreter können sich bei der Geschäftsführung per Telefon oder auf unserer Webseite stabain, die-wohnbegleitung.ch melden.
Bei einem Erstgespräch werden die Machbarkeit, Inhalte und Ziele sowie die Finanzierungs- möglichkeiten der Wohnbegleitung mit dem Klienten und den Bezugspersonen, Fachstellen und weiteren involvierten Diensten vereinbart. Für das Erstgespräch fallen keine Kosten an.
Bei Menschen mit einer IV-Rente können die Leistungen durch die Hilflosenentschädigung und durch die krankheitsbedingten Zulagen der Ergänzungsleistung finanziert werden. Seit 2025 ist es auch möglich, die Wohnbegleitung bei stabain über die SEBE-Voucher zu erhalten.
In der Regel reichen die finanzierten Dienstleistungen nicht vollständig zur Deckung unserer Kosten. Der Restbetrag muss folglich durch den Klienten selbst finanziert werden. Bei Erreichung des Pensionsalters ist die AHV für die Finanzierung zuständig. Für Klienten, die SEBE-Voucher beziehen, fallen keine weiteren Kosten an.
In einem Wohnbegleitvertrag und im Organisationsplan werden die Inhalte, Ziele, Dauer etc. festgelegt. Danach wird eine passende Wohnbegleitperson gesucht und dem Klienten vorgestellt.
Alle zwei Jahre findet eine Standortbestimmung mit dem Klienten statt, die Abmachungen des Vertrages werden überprüft und nach Bedarf angepasst. Auf Wunsch des Klienten auch mit Einbezug des Helfernetzes.
Die Wohnbegleitung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monats von einer der beiden Parteien gekündigt werden.
Gewalt, sexuelle Übergriffe und grobe Verstösse gegen die Abmachungen können eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In diesem Zusammenhang stützen wir uns auf das Merkblatt Präventions- und Schutzkonzept (in leichter Sprache) und auf das Merkblatt zur Verhinderung von Machtmissbrauch und (sexuellen) Übergriffen ab.
In der Wohnbegleitung arbeiten erfahrene Fachpersonen mit einer sozialpädagogischen, agogischen, pflegerischen Ausbildung oder Personen mit einer ausgewiesenen Berufs- und Lebenserfahrung.
Gegenseitiges Vertrauen und Respekt sind die Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit.
Zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden findet ein zeitnaher und themen- bezogener Austausch statt. Mindestens alle vier Monate findet eine strukturierte Teamsitzung des Betreuungsteams statt. Die Geschäftsführung unterstützt die Teilnahme an themen-bezogenen Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen bei Bedarf.
Zur Qualitätsentwicklung und Förderung der Mitarbeitenden findet mindestens einmal im Jahr ein strukturiertes Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen und einer Leistungsbeurteilung statt.